Datenschutzinformation zu unserer Baustellenüberwachung

Als verantwortliches Unternehmen setzen wir auf unserer Baustelle eine Videoüberwachung ein. Die Verarbeitung der Bilddaten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser vorrangiges Interesse besteht darin,

  • die Baustellensicherheit zu gewährleisten,
  • das Bauobjekt zu sichern,
  • Schäden durch Diebstahl und Vandalismus zu verhindern,
  • Straftaten aufzuklären sowie
  • unser Hausrecht

Darüber hinaus dient die Videoüberwachung der Dokumentation des Gebäuderückbaus. Eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle von Beschäftigten auf unserer Baustelle ist ausgeschlossen.

Nach Prüfung der uns zur Verfügung stehenden Mittel zur Erreichung der vorgenannten Ziele haben wir uns für die Installation von Videokameras an ausgewählten, zweckangemessenen Positionen entschieden. Dabei wird auf eine datenschutzgerechte Ausrichtung der Geräte und den erforderlichen Bildausschnitt geachtet, um die Erfassung nicht benötigter Bereiche nach Möglichkeit zu vermeiden.

Die Aufzeichnungen werden ausschließlich auf den Systemen der Verantwortlichen gespeichert; externe Dienstleister sind nicht eingebunden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt. Lediglich im Anlassfall, etwa bei strafrechtlich relevanten Vorfällen oder zur Durchsetzung/Abwehr von Rechtsansprüchen, können zuständige Strafverfolgungsbehörden (und ggf. weitere hierzu berechtigte Stellen) Einsicht erhalten.

Die Speicherdauer beträgt maximal 72 Stunden. Danach werden die Daten automatisch gelöscht bzw. überschrieben, es sei denn, sie werden im Einzelfall zur Aufklärung, Beweissicherung oder Verfolgung konkreter Vorfälle weiterhin benötigt; in diesem Fall werden die betreffenden Sequenzen nur solange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist, und anschließend gelöscht.