Über uns
Die Anfänge unserer Genossenschaft datieren bereits aus dem Jahr 1913. Damit ist die Wohnungsgenossenschaft Mittweida eG eine der ältesten Genossenschaften in Sachsen. Seit ihren Anfängen ist die Wohnungsgenossenschaft Mittweida eG stetig gewachsen und gewährleistet mit ihren 1.635 Wohnungen seit mehr als 105 Jahren eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnraumversorgung in der Region. Charakteristisch für unsere Genossenschaft sind gepflegte, sanierte Wohngebäude, die über angenehmes Wohnumfeld, ausreichende Wäscheplätze sowie Pkw-Parkmöglichkeiten verfügen. Alle Wohngebäude zeichnen sich durch eine gute Infrastruktur aus. An den drei Wohngebieten befinden sich Haltestellen des öffentlichen Nachverkehr und Kindertageseinrichtungen und/oder Schulen sowie mehrheitlich fußläufig erreichbare Einkaufsmöglichkeiten. Darüber hinaus genießen einige unserer Standorte kurze Wege zu den Sportstätten, dem Freibad, zur Haltestelle des Regionalverkehrs oder auch zum städtischen Krankenhaus.
Mit viel Grün in der Stadt gewährt die Stadt Mittweida seinen Bewohnern angenehme und lebenswerte Rahmenbedingungen. Als größtes Wohnungsunternehmen sehen wir unsere Aufgabe vorrangig darin, unsere Wohngebäude kontinuierlich instand zu setzen und sinnvolle Modernisierungen zum Wohle der Mitglieder durchzuführen.
Unsere Genossenschaft unterliegt keinem Renditedruck, wir sind keinen Aktionären verpflichtet. Erwirtschaftete Überschüsse werden mit dem Ziel der Erhaltung und Modernisierung in die Wohnungsbestände investiert. Damit folgen wir unserem Leitsatz, dem im Mittelpunkt der Genossenschaft stehenden Mitgliedern, eine optimale Wohnraumversorgung zu ermöglichen. Wir bieten dank unseres Tochterunternehmens umfangreiche Leistungen in den Bereichen Hausmeisterdienste, Winterdienste, Hausreinigung und Kleinreparaturen an. Ist am Haus etwas defekt, Wäscheplätze nicht ausreichend, oder benötigt ein Mitglied individuelle Unterstützung, kümmert sich die Genossenschaft zeitnah darum.
Sollten sich während der Wohndauer die Familienverhältnisse ändern, ist ein Umzug innerhalb der Genossenschaft jederzeit möglich.
Darüber hinaus bieten unsere Öffnungszeiten allen Mitgliedern ausreichend Möglichkeit, bei anfallenden Fragen zum Mietvertrag, der Betriebskostenabrechnung o.ä. persönlich schnell und unbürokratisch Antwort zu erhalten.
In unseren drei Wohngebieten bieten wir Ihnen in unseren genossenschaftlichen Beständen die Chance, „gelebte Nachbarschaft“ mit modernem Service rund ums Wohnen in Anspruch zu nehmen.
Und sollte sich die angemietete Wohnung bei Ankündigung eines Besuchs als zu klein erweisen, nutzen Sie einfach und bequem eine unserer 4 Gästewohnungen. Rechtzeitiges Reservieren ist dabei von Vorteil.
Organe
Die Organe der Genossenschaft sind die Vertreterversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.
Vertreterversammlung
Aller fünf Jahre werden die Vertreter von den Genossenschaftsmitgliedern im demokratischen Verfahren gewählt. In der Vertreterversammlung werden die grundsätzlichen Beschlüsse gefasst.
Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat aus Mitgliedern der Genossen. Unsere Vertreterversammlung setzt sich aus 53 gewählten Vertretern zusammen.
Vorstand
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Die wesentlichen Aufgaben des Vorstands sind:
- Die Leitung der Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er hat nur solche Beschränkungen zu beachten, die Gesetz und Satzung festlegen.
- Die Führung der Geschäfte der Genossenschaft auf Grund seiner Beschlüsse, die mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu fassen sind.
Der Vorstand hat beim Aufsichtsrat auf Verlangen über die Angelegenheiten der Genossenschaft zu berichten und in den Sitzungen des Aufsichtsrates, zu denen er eingeladen wird, Auskunft zu erteilen.
Der Vorstand hat der ordentlichen Vertreterversammlung den Jahresabschluss sowie den Lagebericht nebst den Bemerkungen des Aufsichtsrates vorzulegen.
Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat auf die Dauer von mindestens 3 Jahren, in der Regel für 5 Jahre bestellt.
Aktuell ist der Vorstand mit Frau Jutta Bornemann (Geschäftsführende Vorstandsvorsitzende) und Herrn Ronny Schubert besetzt.
Aufsichtsrat
Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung für 4 Jahre gewählt und haben u. a. folgende Aufgaben:
- Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung begrenzt.
- Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich gegenüber den Vorstandsmitgliedern.
- Der Aufsichtsrat hat der Vertreterversammlung über seine Tätigkeit zu berichten.
Derzeit gehören Frau Gabriele Kiesewetter (Vorsitzende), Herr Karl-Heinz Burkert (Schriftführer), Frau Karin Mau, Herr Michael Tanne und Herr Tilo Mehner dem Aufsichtsrat der Genossenschaft an.