Vorstand

Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.

Die wesentlichen Aufgaben des Vorstands sind:

  • Die Leitung der Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er hat nur solche Beschränkungen zu beachten, die Gesetz und Satzung festlegen.
  • Die Führung der Geschäfte der Genossenschaft auf Grund seiner Beschlüsse, die mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu fassen sind.

Der Vorstand hat beim Aufsichtsrat auf Verlangen über die Angelegenheiten der Genossenschaft zu berichten und in den Sitzungen des Aufsichtsrates, zu denen er eingeladen wird, Auskunft zu erteilen.

Der Vorstand hat der ordentlichen Vertreterversammlung den Jahresabschluss sowie den Lagebericht nebst den Bemerkungen des Aufsichtsrates vorzulegen.

Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat auf die Dauer von mindestens 3 Jahren, in der Regel für 5 Jahre bestellt.

Aktuell ist der Vorstand mit Frau Jutta Bornemann (Geschäftsführende Vorstandsvorsitzende) und Herrn Ronny Schubert besetzt.