Aufsichtsrat

Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung für 4 Jahre gewählt und haben u. a. folgende Aufgaben:

  • Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung begrenzt.
  • Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich gegenüber den Vorstandsmitgliedern.
  • Der Aufsichtsrat hat der Vertreterversammlung über seine Tätigkeit zu berichten.

Derzeit gehören Frau Gabriele Kiesewetter (Vorsitzende), Frau Karin Mau, Herr Michael Tanne und Herr Tilo Mehner dem Aufsichtsrat der Genossenschaft an.